Drei Fragen an..

juergen fetzer..Jürgen Fetzer, Datenschutzfachmann und Inhaber von PC-Spezialist Morbach.

  • Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Was hat sich im Datenschutz grundlegend geändert?
    Bis 28. Mai durften alle Daten verarbeitet werden, die nicht durch Gesetze ausgeschlossen waren. Seit diesem Datum ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten zu erfassen, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.
  • Wen betrifft diese Regelung?
    Die DSGVO betrifft alle Personen und Unternehmen, die Dienstleistungen oder Waren in Deutschland und der EU anbieten oder die Mitarbeiter beschäftigen. Wenn eine dieser Voraussetzungen zutrifft, muss ich die DSGVO umsetzen. Das gilt auch für Vereine, die in diesem Sinne Dienstleister sind.
  • Wer braucht darüber hinaus einen Datenschutzbeauftragten?
    Alle Betriebe, die medizinische und hochsensible Daten verarbeiten sowie alle Betriebe und Organisationen, bei denen mehr als zehn Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Dazu zählen schon Name und Anschrift. Auch Betriebe, in denen Kameras im Einsatz sind, können verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu engagieren.

 

<< Zurück