Morbacher Wind

Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Gewerbe- u. Verkehrsverein Morbach e.V. (gemäß §7 der Vereinssatzung).

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 12. Juni 2014

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitrags- verpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

KlasseMitgliedsformBeitrag / Jahrzzgl. MwSt
1 Standort Morbach 180,00 € Ja
2 Standort Morbach
bis 5 Beschäftigte*
150,00 € Ja
3 Standort Morbach
ohne Vorsteuerabzug**
150,00 € Nein
4 Standort Ortsbezirke 90,00 € Ja
5 Kleingewerbe / Zimmervermieter
mit Vorsteuerabzug
70,00 € Ja
6 Kleingewerbe / Zimmervermieter
ohne Vorsteuerabzug
70,00 € Nein
7 Sondermitglieder 180,00 € Ja
* inkl. Inhaber. Teilzeit u. geringfügig Beschäftigte zählen jeweils ½ . Der Nachweis ist durch das Mitglied zu erbringen
** Nachweis muss dem Verein vorgelegt werden sonst erfolgt Einstufung zzgl. MwSt
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 2,3,5 und 6 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 2,3,5 und 6.
  4. Beitragsbescheinigungen u.a. zum Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung werden jeweils bei Eintritt oder Änderung der Beitragseinstufung durch den Geschäftsführer ausgestellt. Eine jährliche Rechnungslegung erfolgt nicht.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  6. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge nach Erhalt der Beitragsrechnung binnen 8 Tagen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 10 berechnet.
  7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben.
  8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 31.03. erfolgt eine anteilige Berechnung nach x/12 des Beitragssatzes je nach Eintrittsmonat.

§ 4 Gebühren

Gebühren werden durch den Vorstand festgelegt und richten sich nach der jeweiligen Beitragseinstufung. Dies gilt insbesondere für die Verkaufsoffenen Sonntage.

Aktuelle Gebühren Verkaufsoffene Sonntage:

KlasseMitgliedsformGebühr / Ereigniszzgl. MwSt
1 Standort Morbach
mehr als 10 Beschäftigte
100,00 € Ja
2 Standort Morbach
5 - 9 Beschäftigte
75,00 € Ja
3 Mindestgebühr 50,00 € Ja
4 Mindestgebühr 50,00 € Nein
5 Nichtmitglieder 100,00 € Ja

Weitere Gebühren und Umlagen z.B. Anlässlich der regelmäßig stattfindenden Gewerbeschau werden vom Vorstand nach Aufwand und Bedarf auf die Teilnehmer umgelegt.

§ 5 Rechnungsstellung und Datenschutz

  1. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen- Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
  2. Die Zustellung der Rechnung erfolgt auf elektronischem Wege, per Email als geschützte PDF gem. den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Die Rechnung/die PDF-Datei ist vom Empfänger 10 Jahre zu speichern u. archivieren. Mitglieder ohne Email erhalten Ihre Rechnung, sofern möglich, per Telefax.
  3. Rechnungen auf Papier sind beim Geschäftsführer schriftlich zu beantragen und werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro zugestellt.

pdfGebührenordnung - Gewerbe- und Verkehrsverein (23.28 KB) 

 

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