Morbacher Wind
Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des Gewerbe- u. Verkehrsverein Morbach e.V. (gemäß §7 der Vereinssatzung).
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 12. Juni 2014
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitrags- verpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Klasse | Mitgliedsform | Beitrag / Jahr | zzgl. MwSt |
---|---|---|---|
1 | Standort Morbach | 180,00 € | Ja |
2 | Standort Morbach bis 5 Beschäftigte* |
150,00 € | Ja |
3 | Standort Morbach ohne Vorsteuerabzug** |
150,00 € | Nein |
4 | Standort Ortsbezirke | 90,00 € | Ja |
5 | Kleingewerbe / Zimmervermieter mit Vorsteuerabzug |
70,00 € | Ja |
6 | Kleingewerbe / Zimmervermieter ohne Vorsteuerabzug |
70,00 € | Nein |
7 | Sondermitglieder | 180,00 € | Ja |
* | inkl. Inhaber. Teilzeit u. geringfügig Beschäftigte zählen jeweils ½ . Der Nachweis ist durch das Mitglied zu erbringen | ||
** | Nachweis muss dem Verein vorgelegt werden sonst erfolgt Einstufung zzgl. MwSt |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 2,3,5 und 6 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 2,3,5 und 6.
- Beitragsbescheinigungen u.a. zum Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung werden jeweils bei Eintritt oder Änderung der Beitragseinstufung durch den Geschäftsführer ausgestellt. Eine jährliche Rechnungslegung erfolgt nicht.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge nach Erhalt der Beitragsrechnung binnen 8 Tagen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 10 berechnet.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 31.03. erfolgt eine anteilige Berechnung nach x/12 des Beitragssatzes je nach Eintrittsmonat.
§ 4 Gebühren
Gebühren werden durch den Vorstand festgelegt und richten sich nach der jeweiligen Beitragseinstufung. Dies gilt insbesondere für die Verkaufsoffenen Sonntage.
Aktuelle Gebühren Verkaufsoffene Sonntage:
Klasse | Mitgliedsform | Gebühr / Ereignis | zzgl. MwSt |
---|---|---|---|
1 | Standort Morbach mehr als 10 Beschäftigte |
100,00 € | Ja |
2 | Standort Morbach 5 - 9 Beschäftigte |
75,00 € | Ja |
3 | Mindestgebühr | 50,00 € | Ja |
4 | Mindestgebühr | 50,00 € | Nein |
5 | Nichtmitglieder | 100,00 € | Ja |
Weitere Gebühren und Umlagen z.B. Anlässlich der regelmäßig stattfindenden Gewerbeschau werden vom Vorstand nach Aufwand und Bedarf auf die Teilnehmer umgelegt.
§ 5 Rechnungsstellung und Datenschutz
- Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen- Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
- Die Zustellung der Rechnung erfolgt auf elektronischem Wege, per Email als geschützte PDF gem. den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Die Rechnung/die PDF-Datei ist vom Empfänger 10 Jahre zu speichern u. archivieren. Mitglieder ohne Email erhalten Ihre Rechnung, sofern möglich, per Telefax.
- Rechnungen auf Papier sind beim Geschäftsführer schriftlich zu beantragen und werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro zugestellt.